Stellenausschreibung Leitung der Bücherei der Marktgemeinde Walding - 20 Wochenstunden

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Marktgemeinde Walding schreibt gemäß OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 i.d.g.F. in Verbindung mit der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung i.d.g.F. folgenden Dienstposten zur Besetzung öffentlich aus: Leitung der Bücherei (m/w/d) für Bücherei der Marktgemeinde Walding, Beschäftigungsausmaß von 20,0 Wochenstunden (= 50 % BA)

Wir bieten:

    Die Anstellung erfolgt ehestens und die Entlohnung in der Funktionslaufbahn GD 18 - € 2.710,00 Mindestentgelt brutto (100% BA), nach dem Oö. GDG 2002 i.d.g.F. in Verbindung mit der Oö. Einreihungsverordnung.

    Das Auswahlverfahren wird nach den Bestimmungen der Personal-Objektivierung (§§ 8 ff Oö. GDG 2002 i.d.g.F.) und die Anrechnung der Vordienstzeiten gemäß § 169 Gemeinde-Dienstrechts- u. Gehaltsgesetz 2002 erfolgen.

Anstellungserfordernisse:

    Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gem. §§ 9 u. 17 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- u. Gehaltsgesetz 2002 i.d.g.F., das sind insbesondere: 

-    gesundheitliche und fachliche Eignung, 

-    einwandfreier Leumund, 

-    österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-, EWR-Angehörige und Schweiz, denen aufgrund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang gewährt werden 

(wenn geeignete Bewerber/innen nicht zur Verfügung stehen oder wenn es aus sozialen Gründen erforderlich ist, kann von dieser Voraussetzung abgesehen werden)

    Persönlich und fachlich erforderlich:

-    Ablegung der Prüfung zur/m hauptamtlichen BibliothekarIn in Verwendungsgruppe C

-    Organisationsfähigkeit

-    gute EDV-Kenntnisse

-    freundliche Umgangsformen

-    Verlässlichkeit und Selbständigkeit

-    Literaturkenntnisse erwünscht

-    bei männlichen Bewerbern – abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Ihre Aufgaben:

    Planung und Koordination der Betriebsabläufe

    Einkauf und Pflege des Medienangebots

    Ausleihe und Beratung

    Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktarbeit, Vertretung nach Außen 


Die schriftliche Bewerbung, versehen mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Dienstzeugnisse etc.), ist bis spätestens Montag, den 26.02.2024, 12 Uhr, beim Gemeindeamt Walding einzureichen.

Die Marktgemeinde Walding behält sich das Recht vor, mit einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche, Tests und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige Kosten in Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Schnuppern werden nicht ersetzt.

Gem. Art 13ff DSGVO teilen wir mit, dass die Marktgemeinde Walding als Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten im Zuge des Bewerbungsprozesses verarbeitet (unter Datenschutz auf www.walding.at).


Der Bürgermeister

Ing. Johann Plakolm MA


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