STELLENAUSSCHREIBUNG PÄDAGOGISCHE ASSISTENZKRAFT für den HORT (m/w/d) - 27,50 Std,/Wo,

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Die Marktgemeinde Walding schreibt gemäß OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 i.d.g.F. folgenden Dienstposten einer pädagogischen Assistenzkraft für den Hort (m/w/d) im Beschäftigungsausmaß von 27,5 Wochenstunden zur Besetzung öffentlich aus.

Wir bieten:

  • Die Anstellung erfolgt ehestmöglich und die Entlohnung nach dem Oö. GDG 2002 i.d.g.F. in Verbindung mit der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, in der Funktionslaufbahn GD 22.3– mind. € 2.327,60 brutto (inkl.  Zuschlag) bei Vollbeschäftigung-je nach Anrechenbarkeit der Vordienstzeiten.
  • Das Auswahlverfahren wird nach den Bestimmungen der Personal-Objektivierung (§ 8 ff Oö. GDG 2002 i.d.g.F.) und die Anrechnung der Vordienstzeiten gemäß § 169 Oö. GDG 2002 i.d.g.F. erfolgen.
  • Vertragsbedienstetenverhältnis

Anstellungserfordernisse:

  • Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gem. §§ 9 u. 17 des Oö. GDG 2002 i.d.g.F., das sind insbesondere: 

          - gesundheitliche und fachliche Eignung, 

          - einwandfreier Leumund, 

          - österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-, EWR-Angehörige und Schweiz, denen aufgrund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang gewährt werden (wenn geeignete Bewerber/innen nicht zur Verfügung stehen oder wenn es aus sozialen Gründen erforderlich ist, kann von dieser Voraussetzung abgesehen werden)

  • unbedingte Erfüllung des fachlichen Anstellungserfordernisses gemäß § 2 Abs. 10b Oö. KBBG, das ist:  

          - Nachweis der facheinschlägigen Grundausbildung für Hilfskräfte im Ausmaß von 60 Stunden

  • Freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit, Flexibilität, Engagement und gutes Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern von 6 - 10 Jahren.
  • bei männlichen Bewerbern – abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung der gruppenführenden Hortpädagogin bei der Betreuung der Kinder
  • allgemein anfallende Helfertätigkeiten
  • Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen im Bedarfsfall - ein Großteil der Dienstzeit ist nachmittags zu verrichten; in der Ferienzeit und an schulfreien Tagen auch vormittags
  • Bereitschaft zur Verrichtung aller Arbeiten, die in der gesamten Kinderbetreuungseinrichtung anfallen

Die Bewerbungsgesuche sind mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis der Grundausbildung für Hilfskräfte, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Dienstzeugnisse, evtl. Heiratsurkunde u. Geburtsurkunden der Kinder etc.) bis spätestens Freitag, den 13.10.2023, 12 Uhr, beim Gemeindeamt Walding schriftlich, per Mail an office@walding.at, oder persönlich einzureichen.

Die Marktgemeinde Walding behält sich das Recht vor, mit einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche, Tests und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige Kosten in Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Schnuppern werden nicht ersetzt.

Gem. Art 13 ff DSGVO teilen wir mit, dass die Marktgemeinde Walding als Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten im Zuge des Bewerbungsprozesses verarbeitet (unter Datenschutz auf www.walding.at).

Der Bürgermeister

Ing. Johann Plakolm, MA


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