Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Walding auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Walding gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie Datei herunterladen: PDFhier.

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Walding

Tel. +43 7234 82302 oder E-Mail: office@walding.at