Gewährung einer Schulstartbeihilfe für Schulanfänger

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 21. September 2023 die Richtlinien zur Gewährung einer Schulstartbeihilfe geändert!

1.    Der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines obsorge- bzw. erziehungsberechtigten Elternteils muss in Walding sein.

2.    Die Höhe der Schulstartbeihilfe für Schulanfänger beträgt max. 100,00 Euro und kann einmalig pro Kind beantragt werden.

3.    Eine Gewährung der Schulstartbeihilfe kann nur auf einmaligen, schriftlichen Antrag erfolgen. 

4. Das Jahresbruttoeinkommen ALLER im Haushalt lebenden Personen aus dem Jahr 2022 darf die Einkommensgrenze von 65.000,00 Euro nicht überschreiten. Der Einkommensnachweis ist beizulegen.

5.    Um Förderung kann bis 20.  Dezember des jeweiligen Jahres angesucht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich mittels Anweisung auf das angeführte Konto.

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