Kommunalsteuer

Fälligkeit dieser Gemeindeabgabe am 15. des nächsten Monats.

Arbeitgeber haben 3 % der Lohnsumme als Kommunalsteuer an die Gemeinde, in welcher der Betriebsstandort gemeldet ist, abzuführen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, die Beiträge sind monatlich im nachhinein fällig.        (Freibetrag von € 1095,-- bis zu einer Monatsarbeitslohnsumme von € 1460,--)

Jahreserklärung muss bis 31.März des folgenden Jahres beim Gemeindeamt eingelangt sein.

Zuständig