Vereinsförderung

Die Marktgemeinde Walding fördert je nach Notwendigkeit, Möglichkeit und Finanzkraft, in Walding ansässige Vereine.

Allgemeine Förderungsbedingungen:

1. Einbringen eines formgebundenen Förderungsansuchens (liegen beim Gemeindeamt Walding auf) bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres.

2. Die Ausgaben sind der Gemeinde durch Beilage der Rechnungen zum Förderansuchen nachzuweisen.

3. Es muss mindestens die doppelte Summe der beantragten bzw. der im Vorjahr gewährten Subvention nachgewiesen werden.

4. Es werden nur Vereinsausgaben, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinszweck haben, gefördert (nicht gefördert werden Durchläuferausgaben, Subventionen, Geschenke und Ehrengaben, Bewirtungen, Ausgaben - die durch Einnahmen gedeckt sind, u.ä.).

5. Nicht zeitgerecht vollständig eingebrachte Ansuchen können nicht behandelt werden.

6. Sollen außerordentliche Vereinsausgaben subventioniert werden, so ist rechtzeitig im Vorhinein das Einvernehmen mit der Gemeinde Walding herzustellen.

7. Nach Beschlussfassung und Festsetzung der Förderungshöhe durch den Gemeinderat wird die Förderungssumme auf ein Vereinskonto angewiesen werden.

 

Zuständig

Formulare